Die folgenden Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Madagascar Trotter. Sie sind auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung des Reiseveranstaltungsvertrags und des Reisevermittlungsvertrags erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung haben Vorrang. Bitte lesen Sie den folgenden Text sorgfältig durch.
Art. 1 Anwendungsbereich
Vorliegendes Gesetz ist auf die Reiseveranstaltungs- und Reisevermittlungsverträge anwendbar, die vom Madagascar Trotter verkauft oder zum Verkauf angeboten werden.
Art. 2 Werbung
2.1. Die in dem Reiseprospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter beziehungsweise Reisevermittler verbindlich, der den Prospekt herausgegeben hat, es sei denn, Änderungen sind:
a) dem Reisenden vor Abschluss des Vertrags klar und schriftlich mitgeteilt worden; im Prospekt ist ausdrücklich darauf hinzuweisen,
b) später zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart worden.
2.2. Der Reiseveranstalter behält sich vor, aus sachlich berechtigten Gründen vor Vertragsabschluss Änderungen der Prospektangaben bzw. Reiseausschreibungen vorzunehmen, über die der Reiseveranstalter den Reisenden vor der Buchung selbstverständlich informieren wird.
Art. 3 Information seitens des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter und /oder Reisevermittler sind verpflichtet:
3.1. dem Reisenden vor Abschluss des Reiseveranstaltungs- oder Reisevermittlungsvertrags Folgendes schriftlich mitzuteilen:
a)allgemeine Angaben über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind,
b)auf den Vertrag anwendbare Vertragsbedingungen,
c)Informationen über den Abschluss und den Inhalt einer Rücktritts- und/oder Beistandsversicherung,
3.2. dem Reisenden vor Beginn der Reise und spätestens sieben Kalendertage vor dem Abreisedatum folgende Informationen schriftlich mitzuteilen:
a)Uhrzeiten und Orte von Zwischenstationen und Anschlussverbindungen und Angabe des vom Reisenden einzunehmenden Platzes,
b)Name, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer der örtlichen Vertretung des Reiseveranstalters und/oder Reisevermittlers oder - wenn nicht vorhanden - der örtlichen Stellen, die dem Reisenden bei Schwierigkeiten Hilfe leisten können. Falls solche Vertretungen oder Stellen nicht bestehen, muss der Reisende über eine Telefon- oder Telefaxnummer verfügen, anhand deren er so schnell wie möglich mit dem Reisevermittler oder dem Reiseveranstalter Verbindung aufnehmen kann,
c) bei Auslandsreisen und -Aufenthalten Minderjähriger Angaben darüber, wie eine
unmittelbare Verbindung zu dem Kind oder demjenigen, der vor Ort für seinen Aufenthalt verantwortlich ist, hergestellt werden kann.
Art. 4 Information seitens des Reisenden
Der Reisende muss dem Reiseveranstalter und/oder dem Reisevermittler alle
dienlichen Auskünfte, um die er ausdrücklich gebeten wird, erteilen.
Sollte der Reisende irreführende Informationen erteilen, die zu zusätzlichen Kosten beim Reiseveranstalter und/oder Reisevermittler führen, dürfen diese dem Reisenden in Rechnung gestellt werden.
Art. 5 Zustandekommen des Reiseveranstaltungsvertrages
5.1. Bei der Buchung der Reise ist der Reiseveranstalter oder der Reisevermittler
verpflichtet, dem Reisenden einen Bestellschein auszuhändigen.
5.2. Der Reiseveranstaltungsvertrag beginnt zum Zeitpunkt, an dem der Reisende vom Reiseveranstalter durch Vermittlung des Reisevermittlers, der im Namen des Reiseveranstalters handelt, oder direkt die schriftliche Bestätigung der gebuchten Reise erhält.
5.3. Weicht der Inhalt des Bestellscheins vom dem der Reisebestätigung ab oder erfolgt die Bestätigung nicht spätestens binnen 21 Tagen nach Unterzeichnung des Bestellscheins, kann der Reisende annehmen, dass die Reise nicht gebucht worden ist; er hat Anrecht auf die sofortige Erstattung aller bereits gezahlten Beträge.
Art. 6 Preis
6.1. Der vertraglich festgelegte Preis darf nicht geändert werden, es sei denn, dass der Vertrag diese Möglichkeit ausdrücklich vorsieht und genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises enthält, bei der ausschließlich nachstehenden Änderungen Rechnung getragen werden darf:
a) Änderungen der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse und/oder
b) Änderungen der Beförderungskosten, darunter auch der Treibstoffkosten, und/oder
c) Änderungen der Abgaben für bestimmte Leistungen.
In diesem Fall müssen die erwähnten Änderungen jedoch auch zu einer Preisermäßigung führen.
6.2. Der im Vertrag genannte Preis darf ab dem zwanzigsten Kalendertag vor dem Abreisetag auf keinen Fall noch erhöht werden.
6.3. Übersteigt die Erhöhung 10 % des Gesamtpreises, kann der Reisende vom Vertrag ohne Entschädigung zurücktreten. In diesem Fall hat der Reisende Anrecht auf die sofortige Erstattung aller Beträge, die er dem Reiseveranstalter gezahlt hat.
Art. 7 Zahlungsbedingungen
7.1. Nach Erhalt des Bestätigungsscheines ist bei Vertragsabschluss grundsätzlich eine Anzahlung fällig, die auf den Reisepreis angerechnet wird und deren Höhen in den besonderen Bedingungen festgelegt ist.
7.2. Wenn der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsmodalitäten leistet, ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß der unter Art.11 genannten Bedingungen zu belasten.
7.3. Wenn nichts anderes im Einzelfall vereinbart wurde und feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, ist die Restzahlung unaufgefordert spätestens 30 Tage vor Reiseantritt zu leisten.
Art. 8 Übertragbarkeit der Buchung
8.1. Der Reisende kann vor Antritt der Reise seine Reise einem Dritten, der alle
Bedingungen des Reiseveranstaltungsvertrags erfüllen muss, übertragen. Der zurücktretende Reiseteilnehmer muss den Reiseveranstalter und gegebenenfalls den Reisevermittler rechtzeitig vor der Abreise von dieser Übertragung in Kenntnis setzen.
8.2. Der zurücktretende Reiseteilnehmer und der Ersatzteilnehmer haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Gesamtreisepreises und der Übertragungskosten.
Art. 9 Änderung des Reiseveranstaltungsvertrags durch den Reisenden
Falls der Reisende eine Änderung wünscht, kann der Reiseveranstalter neben der eventuellen Differenz zwischen dem ursprünglich für Reise und/oder die zusätzlichen Dienste bezahlten Preis und dem zum Zeitpunkt der Änderung gültigen Preis auch die infolge der Änderung entstandenen Kosten in Rechnung stellen.
Die Kosten werden für jede Person und für jede geänderte Reiseleistung bezahlt.
Art. 10 Änderung des Reiseveranstaltungsvertrags durch den Reiseveranstalter
10.1. Wenn vor der Abreise ein wesentlicher Bestandteil des Reisevertrags nicht erfüllt werden kann, muss der Reiseveranstalter dem Reisenden dies so bald wie möglich und auf jeden Fall vor der Abreise mitteilen und ihn von der Möglichkeit in Kenntnis setzen, vom Vertrag ohne Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe zurückzutreten, außer wenn der Reisende die vom Reiseveranstalter vorgeschlagene Änderung annimmt.
10.2. Der Reisende muss den Reisevermittler oder den Reiseveranstalter so bald wie möglich und auf jeden Fall vor der Abreise über seine Entscheidung informieren.
10.3. Akzeptiert der Reisende die Änderung, muss ein neuer Vertrag oder eine Zusatzklausel abgeschlossen werden, der/die die vorgenommenen Änderungen und ihre Auswirkungen auf den Reisepreis angibt.
10.4. Akzeptiert der Reisende die Änderung nicht, kann er die Anwendung von Artikel 11 beantragen.
Art. 11 Kündigung des Reiseveranstaltungsvertrags durch den Reiseveranstalter
11.1. Kündigt der Reiseveranstalter den Vertrag vor Beginn der Reise aufgrund von
Umständen, die dem Reisenden nicht zuzurechnen sind, wird dem Reisenden folgendes vorgeschlagen:
a) an einer angebotenen, gleichwertigen oder höherwertigen Reise teilzunehmen, ohne dass er einen Zuschlag zahlen muss; ist die angebotene Reise von geringerer Leistung, so erstattet der Reiseveranstalter dem Reisenden schnellstmöglich den Preisunterschied;
b) eine schnellstmögliche Erstattung aller von ihm aufgrund des Vertrags gezahlten Beträge.
11.2. Der Reisende kann gegebenenfalls auch eine Entschädigung wegen Nichterfüllung des Vertrags verlangen, es sei denn:
a)der Reiseveranstalter storniert die Reise, weil die im Vertrag vorgesehene
Mindestteilnehmerzahl, die für die Durchführung der Reise erforderlich ist, nicht erreicht ist, und dem Reisenden wird dies innerhalb der im Vertrag vorgesehenen Frist und mindestens 15 Kalendertage vor dem Abreisedatum schriftlich mitgeteilt,
b)die Stornierung erfolgt aufgrund höherer Gewalt; hierzu zählt jedoch nicht eine Überbuchung.
Unter “höherer Gewalt” sind ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse zu verstehen, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können.
Art. 12 Nichtdurchführung der Reise
12.1. Stellt sich im Laufe der Reise heraus, dass ein erheblicher Teil der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbracht werden kann, trifft der Reiseveranstalter alle notwendigen Maßnahmen, um dem Reisenden angemessene und kostenlose Alternativen im Hinblick auf die Fortsetzung der Reise anzubieten.
12.2. Gibt es einen Unterschied zwischen den vorgesehenen und den tatsächlich erbrachten Dienstleistungen, zahlt der Reiseveranstalter dem Reisenden eine Entschädigung in Höhe dieses Unterschieds.
12.3. Falls solche Regelungen nicht getroffen werden können oder vom Reisenden aus triftigen Gründen nicht akzeptiert werden, muss der Reiseveranstalter für eine gleichwertige Beförderungsmöglichkeit sorgen, mit der der Reisende zum Ort der Abreise zurückkehren kann, und den Reisenden gegebenenfalls entschädigen.
Art. 13 Kündigung des Reiseveranstaltungsvertrags durch den Reisenden
Der Reisende kann den Vertrag jederzeit ganz oder teilweise kündigen.
Kündigt der Reisende den Vertrag wegen eines ihm zuzurechnenden Umstands, entschädigt er den Reiseveranstalter und den Reisevermittler für den aufgrund der Kündigung erlittenen Schaden. Der Schadensersatz kann höchstens einmal den Preis der Reise betragen.
Art. 14 Haftung des Reiseveranstalters
14.1. Der Reiseveranstalter haftet für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags gemäß den Erwartungen, die der Reisende vernünftigerweise aufgrund der Bestimmungen des Reiseveranstaltungsvertrags haben kann, und den vertraglichen Verpflichtungen unabhängig davon, ob er selbst oder andere Dienstleistungsträger diese Verpflichtungen zu erfüllen haben, wobei das Recht des Reiseveranstalters, gegen andere Dienstleistungsträger Rückgriff zu nehmen, unberührt bleibt.
14.2. Der Reiseveranstalter haftet für Handlungen und Fahrlässigkeiten seiner Angestellten und Vertreter, die in der Ausübung ihrer Funktion handeln, gleichermaßen wie für eigene Handlungen und Fahrlässigkeiten.
14.3. Ist auf eine im Reisevertrag einbegriffene Leistung ein internationales Übereinkommen anwendbar, kann der Reiseveranstalter seine Haftung gemäß dem internationalen Übereinkommen über diese Leistungen ausschließen oder einschränken.
14.4. Insofern der Reiseveranstalter selbst die im Reisevertrag einbegriffenen Leistungen nicht erbringt, kann er seine Haftung für materielle Schäden und für die Entschädigung wegen Verlust des Reisevergnügens auf zweimal den Preis der Reise beschränken.
Art. 15 Mitwirkung des Reisenden
15.1 Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel, die er an Ort und
Stelle feststellt, so bald wie möglich schriftlich oder in einer anderen geeigneten Form der örtlichen Reiseleitung oder der örtlichen Agentur des Reiseveranstalters anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
15.2. Der Reisende hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere ist er in der Pflicht, den Reiseveranstalter auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.
15.3. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie sind jedoch vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt und daher nicht befugt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen den Reiseveranstalter anzuerkennen.
15.4 Der Reisende muss in jedem Fall seine Beanstandung beim Reiseveranstalter und/oder Reisevermittler spätestens einen Monat nach Ende der Reise per Einschreiben bestätigen.
Er kann zu diesem Zweck das entsprechende Formular benutzen, das ihm zusammen mit den Reisedokumenten ausgehändigt worden ist oder vor Ort verfügbar ist und ihm auf ersten Antrag hin ausgehändigt wird.
Art.16 Klagerecht
16.1. Vor Reiseantritt
Wenn der Reisende vor Reisebeginn eine Klage erheben möchte, muss er dies so schnell wie möglich per Einschreiben mit Empfangsbestätigung dem Reiseveranstalter mitteilen.
16.2. Während der Reise
Klagen, die während der Durchführung des Reisevertrags vorkommen, müssen unverzüglich vor Ort angemessen dokumentiert und eingereicht werden, damit eine zufrieden stellende Lösung gesucht werden kann. Zu diesem Zweck kann sich der Reisende an einen Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort oder direkt an den Reiseveranstalter wenden.
16.3. Nach der Reise
Sollte es unmöglich sein, Klagen vor Ort einzubringen, oder sollte es nicht zu einer zufrieden stellenden Lösung kommen, muss der Reisende diese spätestens ein Monat nach dem Ende der Reise dem Reiseveranstalter per Einschreiben mit Empfangsbestätigung zukommen lassen.
Art. 17 Vermittlungsverfahren
16.1. Kommt es zu Reisestreitigkeiten, sollten die Beteiligten zuerst versuchen, sich auf gütlichem Wege auf eine Lösung bzw. Regelung zu einigen.
16.2. Wenn dieser Lösungsversuch auf gütlichem Wege nicht innerhalb von 1 bis 3 Monate erfolgreich ist, kann sich jede der Beteiligten Partien an ein gewöhnliches Gericht von Antananarivo wenden, um ein Vermittlungsverfahren einzuleiten. Alle Partien müssen ihre Zustimmung geben.
Art. 18 Schieds- oder Gerichtsverfahren
17.1. Wenn kein Vermittlungsverfahren eingeleitet wurde, oder wenn dieses gescheitert ist, hat die klagende Partie in der Regel die Wahl zwischen einem gewöhnlichen Gerichtsverfahren oder einem Schiedsverfahren beim Ausschuss für Reiserechtsstreit.
17.3. Dieses Schiedsverfahren wird durch eine Vermittlungsverordnung reguliert, und kann nur dann begonnen werden, wenn die betroffenen Partien sich auf keine Abrede auf gütlichem Wege in einer Frist von 4 Monaten ab dem (vorgesehenen) Ende der Reise (oder eventuell ab der Leistung, die Anlass zum Reiserechtsstreitigkeiten gegeben hat) einigen konnten. Was Körperverletzungen betrifft, können Reiserechtsstreitigkeiten nur vor Gericht geregelt werden.
17.4. Das paritätisch zusammengesetzte Schiedskollegium gibt gemäß der Vermittlungsverordnung ein zwingendes und endgültiges Urteil zurück. Kein Widerruf ist möglich.
1. Anmeldung
Mit der Anmeldung zu einer Reise (Buchung) bieten Sie Madagascar Trotter als Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Wege (E-Mail, Anmeldeformular auf unserer Internetseite) verbindlich an.
Wir werden Ihnen bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu sind wir nicht verpflichtet, wenn Ihre Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
Die Buchung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Reiseanmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Werbung
Wir möchten klarstellen, dass Fotos und Videos, die auf der Internetseite von Madagascar Trotter enthalten sind, rein einem illustrativen Zweck dienen. Sie sind nicht vertraglich und können daher nicht für uns verbindlich gemacht werden.
Jedes Produkt wird nach unserem Kenntnisstand der Informationen zum Zeitpunkt ihrer Erfassung und Onlinestellung beschrieben. Diese Informationen können sich aber entwickeln bzw. geändert werden. Trotzdem bemühen wir uns, Ihnen eine möglichst präzise Produktbeschreibung zu übermitteln.
Sämtliche Angaben in den von Madagascar Trotter herausgegebenen Ausschreibungen und Prospekten zu Leistungen, Programmen, Terminen, Abflugzeiten, Preisen und Reisebedingungen entsprechen dem Stand bei ihrer jeweiligen Drucklegung. Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen (Prospekte, Internetseite usw.) oder Preislisten verlieren alle vorherigen entsprechenden Veröffentlichungen über gleich lautende Angebote und Termine Ihre Gültigkeit.
Madagaskar Trotter weist in den vorliegenden Broschüren darauf hin, dass die Klassifizierung der Hotels nach Sternen oder nach Kategorien, die durch das lokale Tourismusministerium durchgeführt wurde, von den europäischen Normen abweichen kann.
Bei der Anmeldung (Buchung) müssen Sie den Zimmertyp angeben, den Sie sich wünschen:
- Doppelzimmer: mit einem Einzelbett oder mit einem Doppelbett, Dreibett-Zimmer …
- Einzelzimmer: zuzüglich Einzelzimmerzuschlag.
Einzelzimmer sind trotz der Zahlung eines Einzelzimmerzuschlags in der Regel weniger gut angesiedelt und kleiner als Doppelzimmer. Drei- oder Vierbettzimmer sind solche Doppelzimmer, in denen ein drittes oder sogar ein viertes Zusatzbett im selben Raum hinzugefügt wird. Madagascar Trotter empfiehlt den Familien aus vier Personen, zwei Doppelzimmer oder je nach Wunsch ein Vierbettzimmer zu buchen.
Die Vorbereitung der von Ihnen gebuchten Reise erfolgt Monate im Voraus, trotzdem lassen sich manchmal geringfügige Änderungen des geplanten Reiseprogramms nicht vollkommen ausschließen. Allerdings beeinträchtigt die Mehrzahl dieser Änderungen im Allgemeinen keine wesentlichen Bestandteile des Reiseprogramms, und Madagascar Trotter ist darüber hinaus bemüht, Sie unverzüglich über eventuell auftretende Änderungen im Voraus zu informieren.
Es empfiehlt sich, sich daran zu erinnern, dass einige Hotelausstattungen (z.B. Aufzüge, Schwimmbäder usw.) eine regelmäßige Wartung oder eine planmäßige Reinigung erfordern und daher vorläufig nicht verfügbar sein können. Bestimmte Dienstleistungen können durch (unvorhersehbare) Wetterbedingungen beeinflusst werden, oder stehen ausschließlich für die Dienstleistenden zur Verfügung.
Die durch die Hotels angebotenen Freizeitaktivitäten können ebenso von den Anfragen abhängen und ihre Arten und/oder Häufigkeit variieren nach diesen Anfragen oder der Anzahl der Gäste des Hotels. Des Weiteren ist es anzumerken, dass nur wenige Hotels ihre Freizeitaktivitäten im Zimmerpreis inklusiv anbieten.
3. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Es obliegt Ihnen, in Besitz eines gültigen Reisepasses und des notwendigen Visums zu sein, um die Reise zu unternehmen. Da die Bedingungen der Pass- und Visumerlangung von einem Land zum anderen variieren können, raten wir Ihnen, bevor wir eine Buchung durchführen, sich über die Formalitäten zu erkündigen, die hierfür beim Konsulat des Ziellandes und/oder des Transitlandes erforderlich sind.
Sie sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten.
4. Reiseversicherung
Sie werden ausdrücklich auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Auslandsreiseversicherung hingewiesen, da diese im Reisevertrag nicht enthalten sind.
Unfallrisiken sollten durch eine von Ihnen speziell abgeschlossene, im Ausland gültige Reiseunfall-, Reisekranken- und ggf. Reisegepäckversicherung abgedeckt werden. Es können ebenfalls eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall abgeschlossen werden. Madagascar Trotter empfiehlt Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung unverzüglich bei der Anmeldung, da der nachträgliche Abschluss dieser Versicherung an versicherungsrechtliche Fristen gebunden ist. Es ist darauf hinzuweisen, dass von Ihnen abgeschlossene Versicherungsverträge auch im Falle eines Rücktritts von der Reise bestehen bleiben und Madagascar Trotter daher keinen Einfluss auf die Rückzahlung von Versicherungsprämien hat.
5. Preis
Alle aufgeführten Preise sind in Euro inklusive 18% Mehrwertsteuer, pro Reisende und auf der Basis von Doppelzimmern.
Im Preise nicht enthalten sind: mögliche Regierungssteuern, freiwillige Zusatzversicherungen, Flughafensteuern, Visumskosten, persönlichen Ausgaben (Bordkasse, Getränke, Extras, Wäscherei, Telefon, Fax, Kautionen für unterschiedliches Materialdarlehen…) Zuschläge für Gepäckübergewicht, unterschiedliche Kautionen oder Geldstrafe aufgrund einer Verletzung der Gesetze des Urlaubslandes, Ausflüge, die nicht in der Ausschreibung vermerkt sind, Trinkgeld und im Allgemeinen jede nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung erwähnte Leistung.
Die Aufenthaltsformel mit Halbpension umfasst: ein Abendessen, eine Übernachtung und ein Frühstück. Die Aufenthaltsformel mit Vollpension umfasst: ein Abendessen, eine Übernachtung, ein Frühstück und ein Mittagessen. Getränke, Mineralwasser inklusiv, müssen, außer schriftlicher gegenteiliger Bestimmung in der Broschüre, extra bezahlt werden. Die Formel „alles inklusive“ hört die Leistungen erst mit Mittagessen am Abfahrtstag auf.
Diese Preise werden gemäß der Grundlage der wirtschaftlichen Bedingungen vom Dezember 2010 festgelegt, (Höhe des Wechselkurs: 1Euro = 2.798). Alle Änderungen dieser Bedingungen, insbesondere die Fluktuationen der Wechselkurse, der Transportkosten und der lokalen Steuern, können eine Änderung des Reisepreises bewirken, über die wir Sie unverzüglich informieren werden.
6. Zahlungsbedingungen
Zum Zeitpunkt der Buchung sind als Anzahlung 30% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung kann spätestens 30 Tage vor Beginn der Reise erfolgen.
Für eine Buchung innerhalb weniger als 4 Wochen vor Reiseantritt müssen Sie den Gesamtreisepreis bereits bei der Buchung zahlen.
Für eine Buchung innerhalb weniger als 10 Tage vor Reiseantritt werden zuzüglich Bearbeitungsgebühren in Höhe von 30 Euro je Reiseunterlagen erhoben.
7. Änderung des Reisevertrags durch den Reisenden
Falls Sie die gebuchte Reiseleistung ganz oder teilweise ändern möchten, müssen Sie dies Madagascar Trotter so bald wie möglich per E-Mail, Fax oder Einschreiben mit Empfangsbestätigung mitteilen. Wenn die erwünschte Änderung die Höhe des Reisepreises nicht beeinflusst, wird Madagascar Trotter versuchen, Ihnen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise ohne Mehrpreis anzubieten. Wir sind bemüht, Sie mit dem neuen Angebot zufrieden zu stellen. Nichtsdestoweniger verlangen wir von Ihnen 30Euro pro Reiseteilnehmer, um die Änderungskosten zu decken.
Tritt diese Änderung innerhalb von 30Tagen vor Reisebeginn auf, lesen Sie bitte den Punkt 8.
8. Rücktritt durch den Reisenden
Treten Sie vor Reisebeginn zurück oder treten Sie die Reise nicht an, verliert Madagascar Trotter den Anspruch auf den Reisepreis. Soweit der Rücktritt nicht von Madagascar Trotter zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt nicht vorliegt, kann allerdings Madagascar Trotter eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt bzw. Nichtantritt getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
Diese Rücktrittsgebühren sind wie folgt unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisiert. Gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen sind dabei nicht berücksichtigt.
Tage vor Reiseantritt |
Stornosätze |
42 Tage und mehr |
Die Anzahlung |
29 Tage – 42 Tage |
30 % des Reisepreis |
15 Tage – 28 Tage |
50 % des Reisepreis |
08 Tage – 14 Tage |
75 % des Reisepreis |
07 Tage oder weniger |
100 % des Reisepreis |
Wir akzeptieren keine Zurückzahlung der Stornokosten während und nach der Reise.
Stand: Februar 2010.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
7325 Anzahl der Downloads.
Letzter Downloads am: 04/02/2012 13:20:24