Sexuelle Verbrecher machen sich heutzutage auch außerhalb der eigenen Heimat strafbar. Wer Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahre alt sexuell missbraucht, wird durch extraterritoriale Gesetze strafrechtlich verfolgt.
Wer sexuelle Handlungen an/vor oder mit einem Kind oder Jungendlichen unter 18 Jahre alt in Madagaskar vornimmt, wird demzufolge bestraft und sowohl in Madagaskar als auch in seinem Heimatland strafrechtlich verfolgt.
Verletzung des Schamgefühls eines Kindes, Verführung Minderjähriger, Vergewaltigung oder Versuch der Vergewaltigung und Herstellung pornographischer Materialien mit Kindern oder Jungendlichen sind gestzlich streng verboten.
Die Strafen varriieren von 5 bis 10 Jahren Haft bis hin zu strafrechtlichen Zwangsarbeiten von 15 bis 20 Jahren, wenn die Handlung an einem Kind unter 15 Jahre alt vorgenommen wurde. Art 331 und 332 des madagassischen Strafgesetzbuches.