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Reiseversicherung

Es ist immer empfehlenswert, vor Reisebeginn eine Auslandsreiseversicherung abzuschließen, denn die gesetzlichen, aber auch viele private Krankenversicherer, übernehmen im Ausland nicht alle Leistungen. Eine Auslandsreiseversicherung sollte im Wesentlichen eine Reisekranken-, Reiserücktritts-,  Reiseabbruch-, Reisegepäckversicherung beinhalten.

Die private Auslandsreisekrankenversicherung bietet Ihnen einen Schutz vor unvorhergesehenen Krankheitskosten im Ausland. Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport werden darüber hinaus übernommen, falls Sie aus Krankheitsgründen in Ihr Heimatland geflogen werden müssen.

Die Reiserücktrittsversicherung ist von Nutzen, wenn Sie von der bereits gebuchten Reise kurzfristig zurücktreten müssen und Ihnen vom Reiseveranstalter hohe Stornogebühren in Rechnung gestellt werden. Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt Sie Ihre Reise absagen, können bis zu 100 Prozent des Reisepreises als Stornogebühren fällig werden. Wenn Sie eine jedoch Reiserücktrittsversicherung abschließen, erstattet Ihnen die Reiserücktrittsversicherung die Kosten für Ihre Reise. Es ist aber anzumerken, dass die Reiserücktrittsversicherung nur dann zahlt, wenn Sie die Reise aus schwerwiegenden Gründen nicht antreten können.

Wenn Sie Ihre Reise angetreten haben, erlischt die einfache Reiserücktrittsversicherung. Was ist, wenn etwas während der Reise passiert und Sie Ihre Reise abbrechen müssen? Sie können für diesen Fall mit einer so genannten Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruch vorsorgen. Reiseabbruchversicherungen werden oft kombiniert mit einer Reiserücktrittsversicherung angeboten. Alle Reiserücktrittsversicherungen mit Reiseabbruchversicherung leisten für zusätzlich entstehende Reisekosten und für eine anteilige Erstattung des Reisepreises. Ihnen stehen ebenfalls Aufwendungen für nicht beanspruchte Leistungen einer Reise zu.
Außerdem kostet eine Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruch im Allgemeinen nur unwesentlich mehr als eine Reiserücktrittsversicherung ohne und ist aus diesem Grunde zu empfehlen.

Sollte Ihr Reisegepäck während Ihrer Reise gestohlen oder beschädigt sein, erstattet die Reisegepäckversicherung die entstehenden Kosten bis zum Zeitwert Ihres Reisegepäcks bzw. bis zu einer vereinbarten Versicherungssumme. Beachten Sie, dass für Wertsachen bestimmte Höchstgrenzen bei allen Reisegepäckversicherungen gelten. Wenn Sie ihr Reisegepäck aufgegeben haben oder wenn es durch strafbare Handlungen Dritter, Unfälle des Transportmittels oder Feuer- und Elementarereignisse zu Schaden oder abhanden kommt, ist  Ihr Reisegepäck versichert.

Versicherer bieten in der Regel eine breite Auswahl an Auslandsreiseversicherungen an. Lassen Sie sich über alle erhältlichen Reiseversicherungen bei Ihrem Versicherer ausführlich beraten.

 

Mise à jour : 10/10/2011 à 23:18:47.
Photo d'Antananarivo Photo d'Antsiranana Photo de Fianarantsoa Photo de Mahajanga Photo de Toamasina Photo de Toliary

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